Als Journalist haben Sie sicherlich im Jahr der Gründung des eigenen Unternehmens nur wenige Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können. Doch es ist gut zu wissen, dass die Möglichkeit dazu besteht.
- Das Thema Steuern ist für Journalisten bedeutsam, denn es muss jährlich eine Einnahmen-Überschussrechnung und monatlich bzw. vierteljährlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt werden.
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- Ein kompetenter Steuerberater kann Sie hinsichtlich der Abschreibungsmöglichkeiten und der Absetzbarkeit von Ausgaben beraten. Gut zu wissen ist, dass Sie auch die Kosten für dessen Hilfe von der Steuer absetzen können. Wichtig ist aber immer zu beachten, dass sämtliche Kosten wirklich mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen müssen. Andernfalls sind sie nicht absetzbar.
- Nimmt man noch einmal das Beispiel der Homepage, so gilt das als Anschaffung eines immateriellen Wirtschaftsgutes. Das Finanzamt legt fest, dass solche Güter über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden können.
- Sie können bei der Steuererklärung die Gründungskosten für Ihr Unternehmen absetzen. Teilweise entstehen solche Kosten schon vor der eigentlichen Aufnahme der Tätigkeit. Sie entwerfen vielleicht eine Homepage, lassen Visitenkarten drucken oder haben Kosten für die Anmietung eines Büros. Nicht alle Kosten können Sie vollständig im ersten Jahr absetzen.